
Die AfD bleibt von der Bürgerschaftswahl am 14. Mai in Bremen ausgeschlossen. Der Landeswahlausschuss hat die beiden konkurrierenden Listen der in dem Stadtstaat zerstrittenen AfD am Donnerstag aus formalen Gründen nicht zugelassen. Die Entscheidung war die letzte vor der Wahl - jetzt kann die AfD nur noch nach der Wahl das Wahlprüfungsgericht und schließlich den Staatsgerichtshof anrufen, wie das Wahlamt mitteilte.
Bereits in der vergangenen Woche hatte die Wahlbereichsleiterin für die Stadt Bremen argumentiert, dass der Ausschuss nicht prüfen könne, welche der beiden eingereichten Listen der rechtmäßige Wahlvorschlag sei. In Bremerhaven ist eine Liste der AfD allerdings zur Bürgerschaftswahl zugelassen worden, der Landeswahlausschuss soll aber auch das noch einmal überprüfen. Die AfD-Liste für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sei dagegen nicht umstritten, hieß es. Bei der Bürgerschaftswahl 2019 hatte die AfD 6,1 Prozent der Stimmen geholt und fünf von 84 Sitzen geholt.
Foto: Bremische Bürgerschaft, über dts Nachrichtenagentur
Hinweis: Michael Mross im Interview bei ↪︎ "Zocken oder zaudern" (YouTube) - dort geht es neben Börse auch um das Thema Übersterblichkeit 2022.
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