
Wiederholt hatte das Land Anträge von Deutschland, Spanien oder Dänemark zurückgewiesen, in denen angefragt wurde, ob in der Schweiz gefertigte Rüstungsgüter aus eigenen Beständen an die Ukraine geliefert werden dürfen. Das Land verwies in der Begründung der Ablehnung auf das Schweizer Kriegsmaterialgesetz, das die Weitergabe in Konfliktgebiete verbietet, sowie auf die historisch bedingte Neutralität. Die Bundesregierung hatte gehofft, in der Schweiz gefertigte Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard an die Ukraine liefern zu können.
Foto: Fahne der Schweiz, über dts Nachrichtenagentur