
Czaja weiter: "Und wenn Grundgesetzänderungen an dieser Stelle unseres Asylrechts erforderlich sind, dann sollte man sie miteinander angehen." 1.000 Flüchtlinge am Tag, 30.000 pro Monat und über 100.000 in den ersten dreieinhalb Monaten vertrage die Infrastruktur Deutschlands nicht. "Damit kann der Zusammenhalt in unserem Land nicht gewährleistet werden." Der CDU-Politiker bezeichnete es als vorstellbar, dass nicht nur die Asylverfahren an die europäischen Außengrenzen verlegt werden, wie das viele andere Länder um uns herum vorschlügen, sondern dass "die humanitär vernünftige Unterbringung von Menschen, die temporär Schutz brauchen, auch an den europäischen Außengrenzen erfolgt". Wenn dafür rechtliche Änderungen notwendig seien, sollte man sie gemeinsam angehen, sagte Czaja. Anspruch der CDU sei es, "dass wir denjenigen Schutz bieten, die ihn brauchen". Pauschale Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sind bislang rechtlich heikel: 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Abschiebung eines Flüchtlings, dem in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden war, dorthin als unzulässig eingestuft, weil im Einzelfall nicht auszuschließen war, dass er dort nicht unmenschlich oder erniedrigend behandelt wird.
Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur