
Wegen gestiegener Immobilienpreise fallen diese nach Beobachtung des Steuerzahlerbundes häufig höher aus als bisher. "Entsprechend steigen auch die Steuermessbeträge, die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind", so Holznagel. Ab 1. Januar 2025 wird eine neue Grundsteuer erhoben - in den meisten Bundesländern nach dem so genannten Bundesmodell, in anderen nach eigenen Modellen, die sich stärker nach Flächengrößen oder Bodenwerten richten. Aus den neu ermittelten Grundsteuerwerten, einer Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz ergibt sich der neue zu zahlende Betrag. Der Bund der Steuerzahler geht nicht davon aus, dass die Gemeinden ihre Hebesätze als Ausgleich für gestiegene Immobilienpreise absenken, obwohl vom Gesetzgeber "Aufkommensneutralität" zugesagt worden war: "Die Kommunen haben mit steigenden Ausgaben für Energie oder Unterbringungen zu kämpfen", so Holznagel. Es sei schwer nachvollziehbar, "ob die Grundsteuer - ohne Berücksichtigung der gestiegenen Kosten - ab 2025 aufkommensneutral erhoben wird. Ohne entsprechende Anpassung der Hebesätze in den Kommunen wird die Grundsteuer künftig höher ausfallen."
Foto: Grundsteuerbescheid, über dts Nachrichtenagentur