
Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich voraussichtlich ab 1. Juli 2024 bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist - die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist zunächst nur vorläufig - er muss noch dem Bundesgesundheitsministerium zur rechtlichen Prüfung vorgelegt werden.
Foto: Krankenhaus (Archiv), über dts Nachrichtenagentur