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Frei setzt zunächst auf verschärfte Grenzkontrollen


Thorsten Frei am 28.04.2025, über dts NachrichtenagenturDer designierte Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) hat angekündigt, dass die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD zusätzliche Bundespolizisten an die deutschen Außengrenzen schicken will. "Wir werden die Grenzkontrollen intensivieren und diejenigen zurückweisen, die kein Recht auf Einreise nach Deutschland haben", sagte Frei dem "Spiegel". Die Verstärkung der Bundespolizei an den Grenzen sei ein wesentlicher Punkt.

"Er wirkt kurzfristig." Mittelfristig müsse Europa noch einmal einen neuen Anlauf nehmen, Migration für den Kontinent insgesamt so zu regeln, "dass wir einerseits unserer humanitären Verantwortung gerecht werden und andererseits die Überforderung unserer Gesellschaften verhindern". Frei sprach sich dafür aus, die in der EU vereinbarte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu überarbeiten, wie es auch andere europäische Staaten wollen. Die neue Bundesregierung werde sich dafür einsetzen, dass "wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnern Asylverfahren auch außerhalb der EU abwickeln können, etwa in Staaten in Afrika, die als sichere Drittländer eingestuft sind". Auch müssten "Möglichkeiten für eine leichtere Rückführung auch in Drittstaaten außerhalb der EU" geschaffen werden. Bei den von der Ampelregierung aufgelegten Aufnahmeprogrammen kündigte er Einzelfallprüfungen an. Derzeit warten etwa 2.600 Menschen aus Afghanistan mit Aufnahmezusagen auf Entscheidungen in ihren Visaverfahren. "Bestimmte Zusagen können nach unserer Rechtsordnung auch widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen", sagte Frei. "Deswegen werden wir uns alle Einzelfälle anschauen müssen, um sie beurteilen zu können." Die neue Bundesregierung werde tun, "was rechtsstaatlich möglich und geboten ist, aber nichts darüber hinaus". Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als "illegal eingereist", da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. In Deutschland können sie allerdings das Grundrecht auf Asyl beziehungsweise die Garantien der Genfer Flüchtlingskonvention wahrnehmen und legal ein Asylgesuch stellen. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge als regulär aufhältig.

Foto: Thorsten Frei am 28.04.2025, über dts Nachrichtenagentur

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