AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

SPD offen für Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu AfD-Verbotsverfahren


Sonja Eichwede (Archiv), über dts NachrichtenagenturSPD und Linke haben sich offen gezeigt für den Vorschlag der Grünen, mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Grundlage für ein neues AfD-Verbotsverfahren zu legen. "Wird die Demokratie, wie durch die AfD, angegriffen, müssen alle rechtsstaatlichen Mittel geprüft werden, um sie zu schützen - auch ein mögliches Verbotsverfahren", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Sonja Eichwede den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). "Eine solche Prüfung sollte gemeinsam durch Bund und Länder erfolgen." Das sei keine neue Forderung, erklärte Eichwede, dieses Zusammenspiel sei enorm wichtig.

"Wenn unsere Demokratie bedroht ist, müssen wir alle nötigen Entscheidungen treffen, um sie vor ihren Feinden zu schützen. Das ergibt sich auch aus unserer historischen Verantwortung." Gleichzeitig müsse der politische Kampf gegen die AfD weitergehen. "Ein Land, das funktioniert, stärkt die Demokratie und ist das beste Mittel gegen die AfD", so Eichwede. Zuletzt hatten die Grünen vorgeschlagen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu bilden, die Informationen über die AfD zusammentragen soll. Auf dieser Grundlage und unter Einbindung aller Verantwortlichen könne dann ein neuer Anlauf gemacht werden für ein Verbotsverfahren. Die Linke im Bundestag steht einem solchen Verfahren grundsätzlich positiv gegenüber. "Die Linke ist jederzeit bereit, alle konstruktiven Vorschläge zu unterstützen, die zur zügigen Einleitung eines Verbotsverfahrens führen", sagte Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, den Funke-Zeitungen. "Der Vorschlag der Grünen für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe kann ein sinnvoller Schritt sein - sofern er nicht zur Ausrede für weitere Verzögerungen wird." Sie appellierte auch an Union und SPD, ihre ablehnende Haltung gegenüber einem solchen Verfahren zu überdenken. Vor allem die Union zeigt sich skeptisch im Hinblick auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht - und auch im Hinblick auf den jüngsten Vorstoß der Grünen. "Es gibt bereits genügend Gremien und Institutionen, die sich mit der AfD beschäftigen. Da brauchen wir jetzt keine weitere Arbeitsgruppe", sagte Steffen Bilger, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion den Funke-Zeitungen. Das Bundesinnenministerium prüfe derzeit das Verfassungsschutzgutachten, ein Gerichtsurteil dazu stehe noch aus. "Danach werden wir uns in der Koalition zu weiteren Schritten beraten." Die Grünen, so Bilger, sollten sich "besser an der Lösung der Probleme beteiligen, die der AfD die Wähler zutreiben." Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

Foto: Sonja Eichwede (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.