AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2025! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Compact-Verbot


Gerichtsverhandlung über Compact-Verbot am 10.06.2025, über dts NachrichtenagenturVor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag die Verhandlung im Hauptsacheverfahren um das Verbot des Compact-Magazins begonnen. Dabei soll geklärt werden, ob die Verbotsentscheidung des Bundesinnenministeriums auf Grundlage des Vereinsgesetzes rechtens war. Zu Beginn der Verhandlung applaudierte eine Gruppe von Anhängern, als Compact-Chef Jürgen Elsässer den Gerichtssaal betrat. Elsässers Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, bekannt auch schon als Rechtsbeistand von Björn Höcke und für seine Teilnahme am Treffen von Rechten in Potsdam im Jahr 2023, versuchte zu Beginn, die Befangenheit des Gerichts feststellen zu lassen.

Er wolle klären lassen, ob ein Innenminister überhaupt ein "reguläres Medienerzeugnis" verbieten dürfe und fürchte, dass diese Frage am Ende ungeklärt bleibe, auch wenn das Totalverbot scheitere. Wann das Gericht in der Sache entscheidet, ist unklar. Für Mittwoch und Donnerstag wurden vorsorglich zwei weitere mögliche Verhandlungstage angesetzt. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot von Compact im Juli 2024 angeordnet und dies unter anderem damit begründet, dass es sich bei dem Magazin um ein "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" handele.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots im August 2024 allerdings teilweise ausgesetzt. Demnach hatten die Leipziger Richter zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes, aber im konkreten Fall schätzten sie die Erfolgsaussichten als offen ein. Das Bundesverwaltungsgericht ist in dem Verfahren um das Verbot der Compact-Magazin GmbH sowie der Conspect Film GmbH erst- und letztinstanzlich zuständig. Mit dem Verbot war das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen sowie die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt worden. Mit ihrer Klage machten die betroffenen Unternehmen und mehrere Einzelpersonen vor allem geltend, dass das Verbot eines Presse- und Medienunternehmens nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen dürfe. Die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot liegen ihrer Ansicht nach nicht vor und das Verbot sei unverhältnismäßig.

Foto: Gerichtsverhandlung über Compact-Verbot am 10.06.2025, über dts Nachrichtenagentur

 

 

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.