
Entsprechend wäre es jetzt "rein spekulativ", sich dazu zu äußern.
Mit Blick auf Forderungen nach einem Abschiebestopp in den Iran verwies die Sprecherin auf die Länder. "Für den Beschluss eines Abschiebungsstopps ist es erforderlich, dass die Länder diesen in der Innenministerkonferenz einvernehmlich beschließen." Die Rolle des BMI sei gesetzlich auf das Erfordernis der Erteilung des Einvernehmens zu einem solchen Abschiebungsstopp beschränkt.
Zu Abschiebungen in den Iran liegen Regierungsangaben zufolge Zahlen bis Ende April vor. Im April selbst wurden demnach drei Personen in den Iran abgeschoben.
Foto: Regierungspressekonferenz am 18.06.2025, über dts Nachrichtenagentur