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Destatis: Rund 129.300 Ehescheidungen im Jahr 2024


Standesamt (Archiv), über dts NachrichtenagenturIm Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 129 300 Ehen geschieden. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Damit lag die Zahl damit ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (+0,3 Prozent oder 329 Scheidungen), als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde. Im langjährigen Trend ging die Zahl der Scheidungen laut Destatis mit Ausnahme weniger Jahre seit dem Jahr 2003 zurück (2024: -39,6 Prozent).

Die Zahl der Eheschließungen ist langfristig ebenfalls rückläufig. 2024 wurden 349.200 Ehen geschlossen, das waren 3,3 Prozent oder 11.800 weniger als 2023. Zwischen Mann und Frau wurden 2024 in Deutschland 340.400 Ehen geschlossen (2023: 351.800), zwischen Personen gleichen Geschlechts waren es 8.800 Ehen (2023: 9.200). Etwas mehr als die Hälfte (50,8 Prozent beziehungsweise rund 65.700) der im Jahr 2024 geschiedenen Ehepaare hatte nach Angaben der Statistiker minderjährige Kinder. Von diesen hatten 48,0 Prozent ein Kind, 40,0 Prozent zwei und 12,0 Prozent drei und mehr Kinder. Damit setzt sich der langjährige Trend eines Rückgangs des Anteils der Ehescheidungen mit einem Kind und der Zunahme des Anteils mit zwei oder mehr Kindern fort. Insgesamt waren im Jahr 2024 etwa 111.000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die meisten der geschiedenen Ehen (80,5 Prozent) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden, wie aus den Daten des Bundesamts hervorgeht. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten demnach einen Anteil von 18,5 Prozent aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 Prozent der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2024 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und 8 Monate verheiratet. Bei etwa 21.200 oder 16,4 Prozent der Paare erfolge die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder später. In den 1990er Jahren lag dieser Anteil noch zwischen 10 und 11 Prozent. Danach ist er bis Mitte der 2010er Jahre gestiegen und liegt seitdem in etwa auf dem heutigen Niveau. Bei 90,0 Prozent der Ehescheidungen wurde 2024 der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,0 Prozent wurde der Antrag von beiden zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,0 Prozent stimmte der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu. Im Jahr 2024 ließen sich laut Destatis rund 1.500 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 200 oder 18,1 Prozent gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2023. Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,2 Prozent aller Ehescheidungen des Jahres 2024. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. 2024 wurden mit rund 500 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 100 oder 19,6 Prozent weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das fünfte Jahr in Folge gesunken. Seit der Einführung der "Ehe für alle" im Oktober 2017 können in Deutschland keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden und es findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.

Foto: Standesamt (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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