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Bundestag beschließt Aussetzung des Familiennachzugs


Bundestagssitzung am 27.06.2025, über dts NachrichtenagenturDer Bundestag hat beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen. Am Freitag votierten in namentlicher Abstimmung 444 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf, 135 dagegen, ohne Enthaltungen. Die Koalitionsfraktionen verfügen gemeinsam nur über 328 Sitze, aber die AfD hatte bereits angekündigt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Laut dem Koalitionsentwurf soll der Nachzug Angehöriger von Menschen, die von Kriegen oder Folter bedroht werden, für zwei Jahre ausgesetzt werden. In "Härtefällen" soll eine Familienzusammenführung jedoch weiterhin möglich sein.

Der Gesetzentwurf sieht neben der Aussetzung des Familiennachzugs zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der "Steuerung" wieder das Ziel der "Begrenzung" der Zuwanderung aufzunehmen. Zuletzt gab es eine Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat. Ausweislich des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 laut Vorlage 388.074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz in Deutschland auf. Für sie bestehe derzeit bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen "grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar wäre". Wie viele dieser Personen bereits in der Kernfamilie in Deutschland leben und keinen Familiennachzug mehr geltend machen können, sei nicht bekannt. Kritik an dem Vorhaben gab es unter anderem von der Linken. Die Linksfraktion machte geltend, dass das Recht auf Familienleben ein Grund- und Menschenrecht sei, das auch für Menschen auf der Flucht gelte. Die Aussetzung des Familiennachzugs verschließe "einen der wenigen verbliebenen legalen Wege für Geflüchtete", nach Deutschland zu kommen. Betroffene könnten sich "dazu gezwungen sehen, sich auf gefährliche, illegalisierte Wege zu begeben, um mit ihren engsten Angehörigen zusammenleben zu können". Besonders negative Auswirkungen habe die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus, obwohl diese vulnerable Gruppe eigentlich besonders schutzbedürftig sei, so die Linke weiter. Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs sei nicht nur für die betroffenen Familien mit großem Leid verbunden, sondern auch "gesellschafts- und integrationspolitisch fatal". Ein "Ankommen der bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten" werde durch die Trennung massiv behindert, und die Sorge um ihre engsten Angehörigen belaste sie, wodurch sowohl der Spracherwerb als auch eine Arbeitsaufnahme erschwert würden. Die Bundesregierung wurde von der Linksfraktion aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, "mit dem der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dem Nachzug zu Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention angeglichen wird". Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem Maßnahmen ergreifen, um die Visabearbeitung und Verfahren zur Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden Menschen zu beschleunigen.

Foto: Bundestagssitzung am 27.06.2025, über dts Nachrichtenagentur

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