AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Hubig spricht sich für neues Abtreibungsrecht aus


Stefanie Hubig (Archiv), über dts NachrichtenagenturBundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat skizziert, wie sie das Abtreibungsrecht neu regeln würde. "Es ist ausgesprochen wichtig, beides angemessen zu berücksichtigen, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens", sagte Hubig der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagausgabe). "Abtreibungen in den ersten drei Monaten sind nach heutiger Regelung rechtswidrig, aber straffrei." Repräsentative Umfragen würden aber zeigen, dass sich eine breite Mehrheit gegen die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten ausspreche - unabhängig von Parteien und Religionen.

"Ich persönlich kann dem viel abgewinnen", sagte die Justizministerin. "Eine vorausgehende Beratung sollte aber weiterhin verpflichtend sein." Denn dahinter stecke "eine schwierige Entscheidung, mit Auswirkungen auf das Leben der Frau, genauso wie auf das ungeborene Kind". Eine derartige Neuregelung würde nach Ansicht Hubigs auch ein weiteres Problem entschärfen. Sie nannte es "bedenklich", wie schwer es derzeit oft ist, Ärzte zu finden, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. "Das liegt auch an der heute geltenden Konstruktion `straffrei, aber rechtswidrig`". Hubig äußerte sich auch zur Debatte um die Auslegung des Koalitionsvertrags. In dem Vertrag heißt es zu Abtreibungen: "Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus." Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf und andere Experten argumentieren, dass eine derartige Kostenübernahme zwingend eine Änderung des Paragrafen 218 StGB voraussetzt, gemäß dem Abtreibungen rechtswidrig sind. Die Koalition habe sich also de facto auf eine Abschaffung des bisherigen Abtreibungsrechts verständigt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass die Solidargemeinschaft nicht zur Finanzierung rechtswidriger Eingriffe verpflichtet werden darf. Hubig widersprach jetzt dieser Einschätzung. Auf die Frage, ob die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag auch ohne Änderung des Strafgesetzbuchs realisiert werden könne, antworte die Ministerin: "Ich glaube, dass sich da Mittel und Wege finden werden." Auch im Gesundheitsministerium würden kluge Juristen sitzen, so die SPD-Politikerin.

Foto: Stefanie Hubig (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.