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Ifo: Rentenzuschüsse verschlingen ein Drittel der Steuereinnahmen


Rentenversicherung (Archiv), über dts NachrichtenagenturIm nächsten Bundeshaushalt wird voraussichtlich ein Drittel aller veranschlagten Steuereinnahmen (33,3 Prozent) in die Rentenversicherung fließen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Ifo-Instituts hervor, die den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 untersucht. Insgesamt sind für Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung 127,8 Milliarden Euro veranschlagt. "Ohne strukturelle Reformen wird der Bund dauerhaft mehr Geld für die gesetzliche Rente bereitstellen. Das verengt den Spielraum für zukunftsgerichtete Ausgaben im regulären Haushalt", sagte Ifo-Forscherin Emilie Höslinger. Insgesamt machen die Zahlungen für die Rente knapp ein Viertel des Bundeshaushalts aus.

Strukturell sind dem Bundesministerium für Soziales und Arbeit die meisten Mittel zugewiesen, in dessen Bereich auch die Zahlungen für die Renten fallen. Die jährliche Wachstumsrate dieses Ressorts lag vor der Pandemie zwischen 2016 und 2019 bei durchschnittlich 1,37 Prozent (inflationsbereinigt). Zwischen 2024 und 2026 liegt sie bei 2,27 Prozent. Der Anteil der Schuldenaufnahmen an den Gesamteinnahmen im Kernhaushalt steigt auf rund 19 Prozent. Der Steueranteil liegt damit bei etwa 74 Prozent. Vor der Corona-Pandemie lag ihr Anteil zwischen 90 und 93 Prozent. Damit ist der Anteil der Steuereinnahmen aktuell knapp 20 Prozentpunkte unter dem Vorkrisenniveau. "Mit den neuen Schulden werden vor allem ungelöste Finanzierungsprobleme in die Zukunft verschoben. Gleichzeitig belastet der gestiegene Schuldenstand künftige Generationen mit Rückzahlungs- und Zinslasten", so Höslinger. Die Studie untersucht den Kernhaushalt des Bundes. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2026 sah insgesamt 520,5 Milliarden Euro für den Kernhaushalt vor. Daneben sind Ausgaben im Rahmen mehrerer Sondervermögen in Höhe von insgesamt 119,96 Milliarden Euro vorgesehen. Die Änderungen durch die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses vom 12. und 13. November sind in der Studie nicht berücksichtigt.

Foto: Rentenversicherung (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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