AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Bundesverwaltungsgericht kippt "Hammerskins"-Verbot


Bundesverwaltungsgericht (Archiv), über dts NachrichtenagenturDas Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" aufgehoben. Das mit Verfügung des Bundesinnenministeriums vom 24. Juli 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung einschließlich ihrer regionalen Chapter sowie der "Crew 38" als Teilorganisationen sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag mit. Mit der Verbotsverfügung hatte das BMI festgestellt, dass sich die Vereinigung einschließlich ihrer Teilorganisationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richte und nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufe. Der Bescheid ordnet unter anderem die Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens des Vereins und seiner Teilorganisationen an.

Insbesondere bezieht er in Ziffer 5 Satz 2 der Verbotsverfügung auch das im Privateigentum stehende Grundstück eines Mitglieds ein. Gegen die Verfügung hatten zahlreiche regionale Chapter und deren Mitglieder Klagen erhoben. Die Klagen hatten jetzt vor dem erst- und letztinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgericht Erfolg. Entgegen der Auffassung des Innenministeriums lasse sich die Existenz einer den regionalen Chaptern übergeordneten bundesweiten Vereinigung "Hammerskins Deutschland" nicht feststellen, hieß es zur Begründung. Zwar ergebe sich aus dem vorliegenden Tatsachenmaterial, auf das sich das Gericht ungeachtet der Einwände einzelner Kläger stützen könne, dass sich Mitglieder der regionalen Chapter regelmäßig auf einem sogenannten "National Officers Meeting" treffen. Das Gericht habe sich jedoch nicht die Überzeugung bilden können, dass diese Treffen Ausdruck eines Zusammenschlusses zu einer verfestigten Organisation auf nationaler Ebene seien und dort für die Chapter sowie deren Mitglieder verbindliche Entscheidungen getroffen würden. Das Tatsachenmaterial rechtfertige nicht die Annahme, dass zwischen den Chaptern und der europäischen bzw. weltweiten Bewegung ein nationaler Verein "Hammerskins Deutschland" bestehe, so das Gericht. Auch belege das Material nicht eine zentrale Steuerung der regionalen Chapter durch eine übergeordnete nationale Ebene. Nur eine derartige Einbindung in eine Gesamtorganisation würde - wie hier vom BMI angenommen - die Einordnung der Chapter als Teilorganisationen und damit deren Einbeziehung in das Verbot ohne chapterbezogene Prüfung der Verbotsgründe rechtfertigen. Vielmehr finde sich deutliche Hinweise für eine weitgehende Autonomie der Chapter, so die Leipziger Richter weiter. In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibe es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder allerdings unbenommen, einzelne Chapter zu verbieten, wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden könnten. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot im Jahr 2023 als "harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus" sowie als "klares Signal gegen Rassismus und Antisemitismus" bezeichnet.

Foto: Bundesverwaltungsgericht (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Net-Tipps
Top Videos
Podcast Max & Mross
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.