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Neue Regelungen zur Prozessbegleitung für Gewaltopfer geplant


Die Bundesregierung will die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten stärken. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf den Weg.

Insbesondere sollen demnach künftig auch Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollen sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung soll der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden.

Hubig sagte, dass Partnerschaftsgewalt Millionen Menschen in Deutschland betreffe, insbesondere Frauen. "Wir haben es mit einem riesigen Dunkelfeld zu tun: 19 von 20 Fällen werden nicht angezeigt." Deshalb wolle man Betroffene von Partnerschaftsgewalt besser unterstützen. Der Gesetzentwurf sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt.

Zu den geplanten Änderungen gehört, dass minderjährige Opfer und Menschen mit Behinderung ohne Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten können. Erwachsene Opfer schwerer Straftaten sollen ebenfalls ohne Nachweis besonderer Schutzbedürftigkeit Anspruch auf kostenfreie Begleitung haben. Zudem wird die Vergütung für Prozessbegleiter erhöht, um das Angebot langfristig sicherzustellen.

Foto: Demonstrantin gegen Gewalt an Frauen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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