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Destatis: 3,2 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert


Zum Jahresende 2025 waren in Deutschland rund 3,2 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Das waren rund 3,9 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit.

Im Vergleich zum Jahresende 2024 ging die Zahl der registrierten Schutzsuchenden um 2,1 Prozent oder 68.000 Schutzsuchende zurück. Schutzsuchende sind in der Definition des Bundesamts Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Anteilig an der Gesamtbevölkerung lebten Ende 2025 die meisten Schutzsuchenden in Bremen (6,6 Prozent), im Saarland (5,3 Prozent) und in Berlin (5,2 Prozent), berechneten die Statistiker. Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (3,0 Prozent), Bayern (3,0 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (3,3 Prozent). Nach der Staatsangehörigkeit betrachtet waren Ukrainer (1.164.000 Personen) die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden, gefolgt von syrischen (669.000) und afghanischen (321.000) Staatsangehörigen. Zusammen stellten diese drei Staatsangehörigkeiten zwei Drittel (66,5 Prozent) aller Schutzsuchenden.

Zum Jahresende 2025 waren laut Destatis 155.000 Schutzsuchende registriert, die im selben Jahr erstmals nach Deutschland eingereist waren. Darunter waren Ukrainer mit 93.000 oder 60,3 Prozent aller Ersteingereisten die größte Gruppe, gefolgt von 13.000 Syrern (8,3 Prozent) und 13.000 Afghanen (8,1 Prozent).

Erstmals in den Jahren seit Beginn des russischen Angriffskriegs waren unter den Ersteingereisten aus der Ukraine mehr Jungen und Männer (51.000) als Mädchen und Frauen (43.000). Dies dürfte mit dem Ende August 2025 in der Ukraine aufgehobenen allgemeinen Ausreiseverbot für ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren zusammenhängen. Auch vorläufige Ergebnisse der Wanderungsstatistik zeigen einen deutlichen Anstieg der Zuwanderung aus der Ukraine zwischen September und November 2025.

Insgesamt war die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender nach Angaben des Bundesamts zum Jahresende 2025 um fast die Hälfte (-46,4 Prozent oder -134.000 Personen) niedriger als ein Jahr zuvor (Ende 2024: 289.000 Personen). Prozentual besonders stark war der Rückgang bei erstmals eingereisten Schutzsuchenden aus Syrien (-73,8 Prozent; -36.000 auf 13.000 Personen) und der Türkei (-65,0 Prozent; -11.000 auf 6.000 Personen). Aber auch für die größte Gruppe unter den erstmals eingereisten Schutzsuchenden, die Ukrainer, war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (-32,5 Prozent; -45.000 auf 93.000 Personen).

Mit rund 2,7 Millionen Personen (2024: ebenfalls rund 2,7 Millionen) verfügte laut Destatis Ende 2025 der Großteil der Schutzsuchenden (83,4 Prozent) über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (88,1 Prozent oder 2,4 Millionen Personen), lediglich 11,9 Prozent (321.000 Personen) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus.

Unter den Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war vorübergehender Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Aufenthaltstitel (1.090.000 Schutzsuchende oder 40,4 Prozent). An zweiter Stelle folgte die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (500.000 Schutzsuchende oder 18,5 Prozent) und an dritter Stelle subsidiärer Schutz (373.000 Schutzsuchende oder 13,8 Prozent).

Bei 361.000 Schutzsuchenden (2024: 427.000) lag Ende 2025 ein offener Schutzstatus vor; das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden. 178.000 Schutzsuchende waren nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig (2024: 171.000). Davon waren 140.000 Personen oder 78,8 Prozent im Besitz einer Duldung (2024: 136.000). 14.000 Schutzsuchende (7,8 Prozent) waren latent und 24.000 Schutzsuchende (13,4 Prozent) vollziehbar ausreisepflichtig. Latent Ausreisepflichtige können noch Rechtsmittel gegen die Begründung ihrer Ausreisepflicht einlegen. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen ist die Begründung zu ihrer Ausreisepflicht rechtskräftig.

Den größten prozentualen Anstieg bei Aufenthaltstiteln im Vergleich zum Vorjahr gab es laut Destatis bei der Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (+42,5 Prozent; +18.000 auf 60.000 Personen), den größten absoluten Anstieg beim vorübergehenden Schutz (+4,9 Prozent; +51.000 auf 1.090.000 Personen). Der Anstieg bei den Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration steht in Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das von Ende 2022 bis Ende 2025 in Kraft war. Dieses 18-monatige "Aufenthaltsrecht auf Probe" bot langjährig Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Perspektive auf eine Aufenthaltsgewährung. Insgesamt schließt die Zahl der rund 60.000 Schutzsuchenden mit einer Aufenthaltsgewährung nach § 25b AufenthG aufgrund nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland auch Aufenthaltsgewährungen für Ehegatten, Lebenspartner sowie minderjährige Kinder ein.

Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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