AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

EuGH erlaubt Ermittlungen bei Scheinehe-Verdacht nach Einbürgerung


EU-Staaten dürfen auch im Nachhinein gegen eingebürgerte Menschen ermitteln, wenn die Staatsangehörigkeit nach Einschätzung der Behörden durch eine Scheinehe erworben wurde. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Im konkreten Fall ging es um einen Drittstaatsangehörigen, der als Student nach Irland kam und kurz vor Ablauf seines Aufenthaltstitels eine Unionsbürgerin heiratete. Infolge der Eheschließung erhielt er eine Aufenthaltskarte und erwarb später die irische Staatsangehörigkeit.

Die irischen Behörden vermuteten jedoch, dass es sich um eine Scheinehe handelte und die Aufenthaltsrechte betrügerisch erlangt worden waren. Der irische Justizminister stellte Betrug und Rechtsmissbrauch fest und vertrat die Auffassung, dass die aus der Freizügigkeitsrichtlinie abgeleiteten Rechte als von Anfang an zurückgenommen anzusehen seien. Der Betroffene legte gegen diese Entscheidungen Einspruch ein und argumentierte, dass er als irischer Staatsbürger nicht mehr unter die Richtlinie falle.

Der EuGH stellte klar, dass die Richtlinie für Unionsbürger gilt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, sowie für ihre Familienangehörigen. Sie regelt jedoch nicht die Situation einer Person, die die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats erworben hat. Dennoch können die Mitgliedstaaten Maßnahmen in Bezug auf zuvor gewährte Rechte ergreifen, auch wenn die Person zum Zeitpunkt des Eingreifens der Behörden nicht mehr Begünstigter der Richtlinie ist.

Diese Befugnis müsse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Verfahrensgarantien ausgeübt werden, so die Luxemburger Richter. Demnach ist es auch möglich, zu einem späteren Zeitpunkt Konsequenzen zu ziehen, einschließlich des Entzugs der Staatsangehörigkeit und damit des Status als Unionsbürger, sofern dabei die Anforderungen des Unionsrechts eingehalten werden (Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-560/24).

Foto: Europäischer Gerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.