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Zahl der Inobhutnahmen deutlich gesunken


Im Jahr 2025 haben die Jugendämter in Deutschland rund 56.900 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 18 Prozent oder rund 12.600 weniger Jungen und Mädchen als im Jahr zuvor.

Bereits 2024 hatte es einen Rückgang der Inobhutnahmen um sieben Prozent oder 5.100 Fälle gegeben. Damit ist die Fallzahl innerhalb von zwei Jahren um rund ein Viertel gesunken (-24 Prozent oder 17.700 Fälle), nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge auf knapp 74.600 Schutzmaßnahmen im Jahr 2023 gestiegen war.

Hintergrund der seit den 2010er Jahren stark schwankenden Fallzahlen ist vor allem die Entwicklung unbegleitet eingereister Minderjähriger aus dem Ausland. Auch der aktuelle Abwärtstrend ist durch einen Rückgang an vorläufigen und regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen zu erklären: Binnen eines Jahres hat sich ihre Zahl von rund 30.800 auf knapp 16.500 Fälle nahezu halbiert (-47 Prozent). Gleichzeitig nahmen die Fallzahlen bei den Selbstmeldungen um rund 870 auf etwa 10.100 Fälle (+9 Prozent) und bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen um 850 auf gut 30.300 Fälle (+3 Prozent) zu. Bei den Selbstmeldungen war dies der fünfte, bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen der zweite Anstieg in Folge.

Gut jede zweite Schutzmaßnahme (53 Prozent) wurde 2025 wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In 29 Prozent der Fälle war der Anlass eine unbegleitete Einreise und in 18 Prozent eine Selbstmeldung der Minderjährigen beim Jugendamt. Die meisten Betroffenen waren bereits Jugendliche ab 14 Jahren, knapp zwei Fünftel (38 Prozent) zählten aber noch zu den Kindern unter 14 Jahren. Ein Fünftel (20 Prozent) aller Betroffenen war von Zuhause ausgerissen, etwa ebenso viele (19 Prozent) wurden an einem jugendgefährdenden Ort angetroffen. Zuvor lebten 59 Prozent der Minderjährigen in einer Familie oder einem privaten Haushalt und 20 Prozent in einer Einrichtung. In den anderen Fällen war der vorherige Aufenthalt unbekannt (14 Prozent) oder keine feste Unterkunft vorhanden (7 Prozent).

Die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme waren in 2025 (Mehrfachnennungen möglich): Überforderungen der Eltern (32 Prozent), unbegleitete Einreisen (29 Prozent), Vernachlässigungen (16 Prozent), körperliche Misshandlungen (15 Prozent) und psychische Misshandlungen (11 Prozent).

Trotz des allgemeinen Rückgangs waren die Nennungen bei neun von insgesamt 13 möglichen Anlässen gegenüber dem Vorjahr gestiegen: Am höchsten war das Plus bei körperlichen und bei psychischen Misshandlungen (+1.114 und +941 Nennungen). Damit sind körperliche Misshandlungen das zweite, und psychische Misshandlungen das sechste Mal in Folge gestiegen. Besonders hoch war der Zuwachs in beiden Fällen bei den Mädchen (+745 und +750 Nennungen). Der Mädchenanteil betrug in 2025 damit bei körperlichen Misshandlungen 65 Prozent und bei psychischen 62 Prozent. Zum Vergleich: Innerhalb der minderjährigen Bevölkerung lag der Mädchenanteil in 2025 bei knapp 49 Prozent.

In neun Prozent aller Fälle wurde von den Sorge- oder Erziehungsberechtigten ein Widerspruch gegen die Inobhutnahme eingelegt, weil sie damit nicht einverstanden waren. Am höchsten war die Quote der Widersprüche bei Verdacht auf Vernachlässigung (26 Prozent), psychischen Misshandlungen (25 Prozent), sexueller Gewalt (22 Prozent) und körperlichen Misshandlungen (19 Prozent). Eine hohe Widerspruchquote kann auf eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Sorge- oder Erziehungsberechtigten bei der Behebung der Kindeswohlgefährdung hindeuten. Geht das Jugendamt bei einem Widerspruch davon aus, dass die Kindeswohlgefährdung andauert, kann es das Familiengericht anrufen, damit es die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls herbeiführt. In 2025 haben die Jugendämter diese Möglichkeit in 82 Prozent aller Widerspruchsfälle genutzt.

Im Anschluss an die Schutzmaßnahme kehrte ein Viertel (25 Prozent) der Kinder und Jugendlichen an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. Weitere 44 Prozent wurden nach der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht. In 14 Prozent der Fälle beendeten die Betroffenen die Inobhutnahme selbst, etwa, indem sie aus der Maßnahme ausrissen. In 8 Prozent der Fälle wechselte die Zuständigkeit und in weiteren 8 Prozent wurde die Maßnahme auf andere Weise beendet. Diese Angaben zum Maßnahmenende beziehen sich nur auf reguläre Inobhutnahmen ohne vorläufige Inobhutnahmen.

Foto: Kindernotdienst (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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