mid Groß-Gerau – Im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal des VW-Konzerns sind unzählige Klagen und Gerichtsverfahren anhängig. In einem Einzelfall hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln eine möglicherweise richtungweisende Entscheidung getroffen: Die Richter erklärten, dass einem Autokäufer auch dann ein Rücktrittsrecht zustehen kann, wenn vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag das Software-Update aufgespielt wurde.
Laut der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft aus Lahr hatte ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.



