Liebe Leser,
kurioses Urteil: Hausbesitzer dürfen den Mietvertrag einer Wohnung kündigen, wenn ein Mieter “unerträgliche Gerüche” im Haus verbreitet. Das hat nun das Amtsgericht Bonn (AZ: 201C 334/13) im Falle eines 83-jährigen Rentners entschieden, der sich seit Jahren mit “Pferdesalbe” einreibt und dadurch die Luft im kompletten Treppenhaus verpestet. Damit muss der Mann nach 54 Jahren aus seiner Drei-Zimmer-Wohnung ausziehen.
Die 89-jährige Vermieterin ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.



