AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Bauministerium hält Fristen für Wärmeplanung für ausreichend


Fernwärme-Anschluss (Archiv), über dts NachrichtenagenturDas Bundesbauministerium hält trotz Finanzierungsunklarheiten an den Fristen zur kommunalen Wärmeplanung fest. "Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber gehen davon aus, dass die in dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die erstmalige Erstellung der Wärmepläne (Ende Juni 2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern, Ende Juni 2028 für Gemeindegebiete mit geringeren Einwohnerzahlen) ausreichend sind", teilte eine Sprecherin des Ministeriums den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Freitagausgaben) mit. "Eine finanzielle Unterstützung des Bundes für die Erstellung der Wärmepläne und auch für den Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze ist infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 Gegenstand laufender Gespräche innerhalb der Bundesregierung."

Es werde um Verständnis gebeten, dass aus diesem Grund derzeit keine konkreten Angaben dazu gemacht werden könnten. Hintergrund ist die deutliche Kritik des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, der die Zielsetzung für nicht erreichbar hält. Es gebe weder die Planungskapazitäten noch seien die Kommunen in der Lage, die dann aufgestellten Planungen zeitnah umzusetzen. Es gebe ein Ringen um personelle Ressourcen, zudem sei die finanzielle und regulatorische Umsetzung noch unklar. Das Bauministerium unter Führung von Klara Geywitz (SPD) erklärte dazu, die Staffelung der Fristen für die Erstellung der Wärmepläne führe zu einer zeitlichen Entzerrung der Nachfrage nach Wärmeplanungsleistungen bei externen Dienstleistern. "Außerdem kann die Möglichkeit genutzt werden, einen gemeinsamen Wärmeplan für mehrere Gemeindegebiete aufzustellen." Das Bauministerium und das Wirtschaftsministerium erarbeiteten derzeit einen Leitfaden zur Wärmeplanung, "der voraussichtlich in den nächsten Monaten veröffentlicht werden wird", so die Sprecherin weiter. Der Deutsche Landkreistag bestätigte der Mediengruppe Bayern, dass "die Umsetzung sowohl mit Blick auf die personellen Ressourcen bei den Gemeinden als auch bei den Planungsbüros herausfordernd werden wird". Man teile die Kritik des Städtebunds an der relativ zeitnahen Umsetzung. Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, verwies darauf, dass es "gerade für kleinere Kommunen gemeindeübergreifende Möglichkeiten und eine vereinfachte und beschleunigte Planung" gebe. "Weder sieht das Gesetz eine Pflicht zur Umsetzung vor noch stellt es auf einen bestimmten Energieträger ab." Er gibt allerdings zu, dass die FDP den Kommunen gerne etwas mehr Zeit eingeräumt hätte. "Das war allerdings mit den Grünen nicht möglich."

Foto: Fernwärme-Anschluss (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Net-Tipps
Top Videos
Podcast Max & Mross
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.