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SPD will Steuerentlastung für Spitzenverdiener rückgängig machen


Steuerbescheid (Archiv), über dts NachrichtenagenturNeben der Debatte um die Kindergelderhöhung ist ein weiteres steuerpolitisches Streitthema innerhalb der Ampel entbrannt: So will die SPD Steuerentlastungen für Spitzenverdiener beim Abbau der kalten Progression, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten sind, rückgängig machen. "Herr Lindner will die Schuldenbremse nicht aussetzen und fordert zu priorisieren, dazu machen wir einen Vorschlag: Statt auch für 2024 den höchsten Einkommen einen Inflationsausgleich zu gewähren, finanzieren wir mit diesem Geld die Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes", sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, dem "Handelsblatt" (Montagsausgabe). "Diese Entlastung käme in der Mitte der Gesellschaft an." Die Ampelkoalition hatte zu Jahresbeginn die Steuerzahler um 15 Milliarden Euro entlastet.

Ein großer Teil davon entfällt auf den Abbau der sogenannten "kalten Progression". Dieser Begriff beschreibt den Effekt, wenn ein Steuerzahler auch dann höhere Steuern zahlen muss, wenn das Gehaltsplus lediglich die Inflation ausgleicht. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte gegen Bedenken aus Reihen von SPD und Grünen im vergangenen Jahr einen vollständigen Abbau der kalten Progression durchgesetzt. Lediglich Steuerzahler, die den sogenannten "Reichensteuersatz" in Höhe von 45 Prozent zahlen und damit in diesem Jahr mindestens 278.000 Euro verdienen, waren vor der Entlastung ausgenommen. Schrodi plädiert nun dafür, auch Spitzensteuersatzzahler von der Entlastung auszunehmen. Der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent wird in diesem Jahr ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von rund 67.000 Euro fällig. Nach Schrodis Vorstellung soll jeder Verdienst, der über dieser Einkommensgrenze liegt, von den Entlastungen ausgenommen werden. Die Änderung könnte die Ampel in einem für das Frühjahr geplanten Gesetz verankern, das eine weitere Erhöhung der Steuerfreibeträge vorsieht.

Foto: Steuerbescheid (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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