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ADAC fordert gesetzliche Pflicht zur Ersatzteileversorgung für Pkw


Autoproduktion (Archiv), über dts NachrichtenagenturDer ADAC fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur langfristigen und bei akutem Reparaturbedarf auch zeitnahen Ersatzteilversorgung. Bislang gebe es außerhalb der Sachmängelhaftung oder Herstellergarantie keine rechtliche Verpflichtung für die Hersteller, Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten, teilte der Automobilclub am Samstag mit. Und selbst innerhalb der Sachmängelhaftungs- und Garantiefristen seien Autofahrer nicht ausreichend vor langen Wartezeiten auf Ersatzteile geschützt. Den ADAC erreichen nach eigenen Angaben über seine Rechtsberatung Informationen von Mitgliedern, dass sie ihre Fahrzeuge aufgrund fehlender Ersatzteile wochen- oder sogar monatelang nicht nutzen können. Betroffen seien Fahrzeuge verschiedener Hersteller.

Die Fahrzeuge stünden zum Teil lange in den Werkstätten, da essenzielle Ersatzteile nicht lieferbar seien. Gleichzeitig liefen beispielsweise Leasingraten und Versicherungen weiter, während Ersatzmobilität oft nur kurzfristig gewährt werde oder ganz entfalle. Eine vergleichbare Regelung existiert bereits für Haushaltsgeräte, die laut EU-Recht je nach Art sieben bis zehn Jahre mit Ersatzteilen versorgt werden müssen. Angesichts des steigenden Durchschnittsalters in Deutschland zugelassener Pkw, müsse auch für Autos eine langfristige Versorgung mit betriebswichtigen Ersatzteilen im Antrieb, Fahrwerk oder der Elektronik, gesetzlich sichergestellt werden, so der ADAC. Aus seiner Sicht sollte es auch für Auto-Ersatzteile einen gesetzlichen Anspruch auf Verfügbarkeit für mindestens zwölf bis 15 Jahre geben. Ebenso notwendig seien mindestens 15 Jahre kostenlose Software-Updates, um die Fahrzeuge auch digital aktuell und betriebsfähig zu halten.

Foto: Autoproduktion (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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