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SPD und Grüne drängen auf Teil-Entkriminalisierung von Abtreibungen


Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv), über dts NachrichtenagenturSPD, Grüne und Linke fordern eine Streichung des Paragrafen 218 zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch. "Die Kriminalisierung prägt das gesellschaftliche Klima, erschwert den Zugang zu Informationen und verschlechtert die Versorgungslage, insbesondere in Süd- und Westdeutschland", sagte Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, der "Welt" am Freitag. Laut der am Mittwoch vorgestellten Elsa-Studie empfindet eine überwiegende Mehrheit von ungewollt schwangeren Frauen eine Stigmatisierung durch die Gesellschaft. Dass Abbrüche grundsätzlich rechtswidrig und nur unter Ausnahmen straffrei sind, sei ein Grund dafür. Die Sozialdemokraten fordern nun, das zu ändern.

Alle öffentlichen Krankenhäuser müssten zur Durchführung von Abbrüchen verpflichtet werden. Schwangerschaftsabbrüche sollten aus dem Strafrecht herausgelöst werden, bis zur zwölften Woche rechtmäßig und straffrei sein, so Wegge. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen solle ermöglicht werden. "Der Schwangerschaftsabbruch ist der jährlich am häufigsten durchgeführte medizinische Eingriff bei Frauen. Er ist bereits Teil der Lebensrealität vieler Frauen, und wir müssen die Stigmatisierung endlich beenden." Die Union sieht in den bestehenden Pflichtberatungen vor einem Abbruch einen "sicheren, neutralen Raum, um über genau diese Ängste und Gefühle zu sprechen", so Anja Weisgerber (CSU), stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion. Je informierter Frauen seien, desto geringer die persönlichen Zweifel und das Stigmatisierungsgefühl. "Für uns ist klar, dass wir die bestehende Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens keinesfalls aufweichen werden", sagte Weisgerber der "Welt". Ein "Aufbrechen des gesellschaftspolitischen Kompromisses" des Paragrafen 218 könne zu einer "neuen, polarisierten Debatte führen" und Frauen im Schwangerschaftskonflikt belasten. Das Bundesgesundheitsministerium sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Die Grünen hingegen leiten einen Handlungsauftrag aus der Studie ab. Schwangerschaftsabbrüche seien heute noch eines der "größten Tabus, über das selbst im engsten Freundeskreis nicht gesprochen wird", sagte Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion. "Denn ein Abbruch steht immer noch im Strafgesetzbuch und ist verboten, auch wenn es einen Weg gibt, straffrei zu bleiben." Diese Rechtslage befördere Stigmatisierung. "Und die Moral der katholischen Kirche trägt ebenso dazu bei." Eine Verbesserung der Versorgungslage könne es erst durch eine Entkriminalisierung geben, so Schauws. Erst dann könne es genügend Ärzte geben, die eine umfassende Ausbildung als Bestandteil der gynäkologischen Weiterbildung erhielten. Auch die Linke bekräftigt ihre Forderung nach einer Reform. "Wie viele Nachweise braucht die Bundesregierung noch, um Frauen nicht weiter zu entmündigen?", fragte Kathrin Gebel, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Der Paragraf 218 müsse gestrichen werden, denn er bevormunde ungewollt Schwangere ebenso wie Ärzte und wirke sich negativ auf die Versorgungslage aus. "Schwangerschaftsabbrüche sollten ein normaler Teil der Gesundheitsversorgung sein", sagte Gebel. Die Kirche habe zu viel Macht, so die Linke-Politikerin. "Obwohl kirchliche Krankenhäuser bis zu 100 Prozent aus öffentlichen Geldern finanziert werden, drücken sie sich aus ideologischen Gründen vor ihrer Verantwortung als Gesundheitsdienstleisterin und lehnen auch medizinisch notwendige Abbrüche ab", sagte Gebel. "Das Kirchenrecht darf keine OP-Pläne diktieren - im Krankenhaus gilt das Grundgesetz und nicht die Bibel." Die AfD lehnt eine Abschaffung des Paragrafen 218 indes ab. Das Bundesverfassungsgericht habe 1993 den Schutz ungeborenen Lebens betont, sagte Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion. Schwangerschaftsabbrüche dürften nicht als normal angesehen werden. "Es geht um ein Menschenleben. Das darf nie vergessen werden", sagte sie. Es gebe eine "moralische Verantwortung für das ungeborene Kind".

Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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