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EU-Mitgliedstaaten wollen mehr Flexibilität beim Klimaschutz


Fahnen der EU-Mitgliedsländer beim Europäischen Rat am 23.10.2025, über dts NachrichtenagenturAuf dem EU-Gipfel in Brüssel haben die Staats- und Regierungschefs am Donnerstag die EU-Kommission zu einer Überarbeitung mehrerer Klimaschutzmaßnahmen aufgefordert. Wie aus dem gemeinsamen Abschlusspapier hervorgeht, soll das Inkrafttreten des neuen Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS-2) erleichtert werden. Die Kommission solle "alle relevanten Aspekte" für eine Überarbeitung vorlegen. Aus mehreren Mitgliedsstaaten, in denen bislang kein CO2-Preis in den betroffenen Bereichen gilt, war in den vergangenen Wochen Widerstand gegen die Einführung des zweiten Emissionshandels ab 2027 laut geworden. Für sie droht durch den ETS-2 beim Tanken und Heizen ein Preissprung. Der Emissionshandel sieht vor, dass die Menge der CO2-Zertifikate begrenzt ist und jährlich reduziert wird, steigt durch den Preis der Druck, auf CO2-freie Alternativen umzusteigen.

Um den Einstieg durch einen zunächst niedrigeren Preis zu erleichtern, könnten beispielsweise Zertifikate aus späteren Jahren vorgezogen werden. Die Mitgliedsstaaten sprachen sich am Donnerstag zudem dafür aus, zur Erreichung des Zwischenklimaziels der EU für 2040 vermehrt auf "Gutschriften" durch andere Länder zu setzen. Das EU-Ziel soll also auch durch zusätzliche CO2-Minderungen außerhalb Europas erreicht werden. Außerdem wollen die Mitgliedstaaten eine "Revisionsklausel" für das Klimazwischenziel für 2040, das nach Vorstellung der EU-Kommission eine Reduktion der CO2-Emissionen um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vorsehen soll. Die Staats- und Regierungschefs pochen zudem auf eine "zügige Vorlage" eines Vorschlags für die Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte. Bislang sehen diese vor, dass der Ausstoß von Neuwagen im Schnitt schrittweise sinken muss und der Verkauf von Neuwagen mit CO2-Ausstoß ab 2035 letztlich verhindert wird. Der Europäische Rat forderte die Kommission zur Berücksichtigung von "Technologieneutralität" auf. Die Flottengrenzwerte machen auch bislang keine Unterscheidung nach Technologien, sie stehen jedoch in der Kritik, weil Neuwagen mit Verbrennermotor die Vorgaben nicht erreichen können.

Foto: Fahnen der EU-Mitgliedsländer beim Europäischen Rat am 23.10.2025, über dts Nachrichtenagentur

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