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Städte- und Gemeindebund will "Überforderungsschutz" für Kommunen


Ralph Spiegler am 11.11.2025, über dts NachrichtenagenturDer Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat am Dienstag ein Rechtsgutachten zur Finanzierung der Kommunen vorgestellt. Das Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters und Ex-Ministerpräsidenten des Saarlands, Peter Müller (CDU), kommt demnach zu dem Schluss, dass die Kommunen verfassungsrechtlich garantierte Ansprüche auf eine angemessene und finanzielle Mindestausstattung haben und durch Bund und Länder nicht überfordert werden dürfen. Der Städte- und Gemeindebund fordert angesichts des Aufwuchses von Aufgaben und finanzieller Belastung eine klare und verlässliche rechtliche Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Aktuell sei man mit einer schleichenden Überforderung fast aller Kommunen in Deutschland konfrontiert.

Der "Überforderungsschutz" greife nicht. In den letzten 20 Jahren hätten sich die Ausgaben für soziale Leistungen mehr als verdoppelt, auf zuletzt rund 80 Milliarden Euro pro Jahr. Zugleich seien die Kommunen in Deutschland aktuell mit rund 70 Prozent der Aufgaben betraut, sie erhielten aber nur knapp 15 Prozent der Einnahmen. Die Länder sind nach Ansicht von DStGB-Präsident Ralph Spiegler in der Pflicht, die Gemeinden finanziell mindestens so auszustatten, dass sie die Mittel, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, auch bekommen. "Der Träger kommunaler Selbstverwaltungshoheit muss zwangsläufig aber mehr sein als nur ein ausführendes Organ einer anderen staatliche Ebene. Wir sehen die Verpflichtung der Länder, den Kommunen eine freie Spitze zur Gestaltung zur Verfügung zu stellen, aktuell nicht erfüllt", sagte er. Der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, André Berghegger, wirft den Ländern vor, auf die Auslösung der Konnexität auf kreativem Wege zu verzichten. "Durch die ausbleibende Mittelkompensation kommt es aus unserer Sicht vielerorts zu einer unzumutbaren Einschränkung des Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung", so Berghegger. Spiegler regte an, angesichts der Vielzahl der vom Bund geschaffenen Aufgaben und Rechtsansprüche einen direkter Finanzierungsweg vom Bund an die Kommunen zu schaffen. "Wir müssen über alternative Finanzierungsmöglichkeiten diskutieren, um den Städten und Gemeinden die Ausübung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags zu ermöglichen", sagte er.

Foto: Ralph Spiegler am 11.11.2025, über dts Nachrichtenagentur

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