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Wirtschaftsweise heben Konjunkturprognose für 2025 leicht an


Vorstellung des Jahresgutachtens 2025/26 am 12.11.2025, über dts NachrichtenagenturDer Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat seine Konjunkturprognose für das laufende Jahr angehoben. Die Volkswirtschaft dürfte erstmals seit dem Jahr 2022 minimal wachsen, heißt es im Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsweisen, welches am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Demnach rechnen die Ökonomen mit einem preisbereinigten BIP-Wachstum von 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bisher hatten sie eine Stagnation erwartet. Für das Jahr 2026 wurde die Prognose allerdings leicht gesenkt.

Der Sachverständigenrat erwartet nun ein BIP-Wachstum von 0,9 Prozent, bisher waren es 1,0 Prozent. Das Wachstum dürfte maßgeblich durch die steigenden staatlichen Ausgaben sowie die kalenderbedingt hohe Anzahl an Arbeitstagen getragen werden, hieß es. "Angesichts der aktuellen Herausforderungen muss Deutschland neue wachstums- und sicherheitspolitische Perspektiven entwickeln", sagte Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates. "Die Chancen, die sich aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ergeben, dürfen nicht verspielt werden." Das Gremium kritisierte unter anderem die Umsetzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Die aktuell geplanten Ausgaben des Sondervermögens hätten nur eine geringe positive Wirkung auf das BIP, da es bisher zu großen Teilen für Umschichtungen im Haushalt und zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben genutzt werde. Die Wirkung wäre deutlich größer, wenn die Mittel vollständig für zusätzliche Ausgaben und für Investitionen eingesetzt würden. Die jüngst beschlossene Senkung der Unternehmensteuern werde Investitionen und BIP-Wachstum unterdessen moderat erhöhen, so der Sachverständigenrat. Eine neutralere Gestaltung der Besteuerung könnte sich allerdings deutlich stärker auswirken. In Deutschland sollte den Ökonomen zufolge der private Vermögensaufbau, insbesondere für die Altersvorsorge, gestärkt werden. Erbschaften und Schenkungen sollten gleichmäßiger besteuert werden, um die Besteuerung stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip auszurichten.

Foto: Vorstellung des Jahresgutachtens 2025/26 am 12.11.2025, über dts Nachrichtenagentur

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