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Grüne zweifeln an Verfassungskonformität von Luftsicherheitsreform


Marcel Emmerich (Archiv), über dts NachrichtenagenturDer innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, hat die Verfassungsmäßigkeit der von der Bundesregierung vorgelegten Reform des Luftsicherheitsgesetzes in Frage gestellt. "Für den Einsatz der Bundeswehr im Innern setzt das Grundgesetz sehr enge Grenzen - und das aus gutem Grund", sagte Emmerich dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgabe). "Hier braucht es klare, präzise Regelungen, nicht unklare Grenzen, die rechtliche Fragen aufwerfen." Der Grünen-Politiker verwies auf einen Vorrang der Polizei bei der Gefahrenabwehr.

"Die Abwehr von Gefahren ist und muss vor allem die Aufgabe der Polizei sein. Polizeien der Länder und die Bundespolizei müssen technisch so ausgestattet sein, dass sie Drohnen erkennen, stören und im Notfall neutralisieren können", sagte er. Mit dem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll die Bundeswehr ermächtigt werden, bei der Drohnenabwehr Amtshilfe zu leisten. In Artikel 35 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: "Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern."

Foto: Marcel Emmerich (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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