Das Bundesjustizministerium hat den angek?ndigten Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichten soll, die an ihre Kunden vergebenen IP-Adressen f?r drei Monate zu speichern.
Ziel sei es, die Aufkl?rung von Straftaten im Internet zu verbessern, teilte das Ministerium am Montag mit. Der Entwurf sieht demnach auch ein neues Ermittlungsinstrument vor - die Sicherungsanordnung. Diese soll es erm?glichen, dass Telekommunikationsanbieter anlassbezogen weitere Verkehrsdaten f?r drei Monate sichern m?ssen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass Kriminalit?t im Internet wirksamer bek?mpft werden m?sse, da T?ter oft ungestraft davonk?men, insbesondere bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz. "Die IP-Adressenspeicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt daf?r, dass digitale Spuren auch sp?ter noch verfolgt werden k?nnen, wenn das f?r die Aufkl?rung einer Straftat erforderlich ist."
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor. Die Regelungen wurden an die L?nder und Verb?nde versendet, die bis zum 30. Januar 2026 Stellung nehmen k?nnen.
Foto: Bundesministerium der Justiz und f?r Verbraucherschutz (Archiv), ?ber dts Nachrichtenagentur



