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Kartellamt will schärfere Instrumente gegen Preisabsprachen


Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, fordert von der Bundesregierung schärfere Instrumente gegen Preisabsprachen und Beschränkungen des Wettbewerbs.

Seine Behörde benötige das Recht, in besonderen Fällen Fusionen auch unterhalb der gesetzlichen Umsatzschwellen prüfen zu können, sagte Mundt dem Newsletter "Industrie und Handel" des "Politico". Um faire Preise sichern zu können, benötige das Kartellamt in bestimmten Fällen zudem besseren Zugriff auf Preis- und Kostendaten.

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Dabei werden regelmäßig die Umsatzschwellen angepasst, ab denen Fusionen gemeldet werden müssen. Mundt gab dazu zu bedenken, dass es "zunehmend wirtschaftlich bedeutende Zusammenschlüsse" gebe, die man nicht erfasse, "weil die beteiligten Unternehmen die Umsatzschwellen nicht erreichen". Das betreffe vor allem digitale Märkte, "wenn große Unternehmen kleinere Firmen mit sogenannten Killer Acquisitions übernehmen, integrieren oder stilllegen", sagte er. "Hier besteht ein Prüfbedarf, den wir mit den derzeitigen Instrumenten nur schwer abdecken können."

Ein Ansatz wären Call-In-Modelle. "Sie geben der Wettbewerbsbehörde die Möglichkeit, einzelne problematische Fälle auf eigene Initiative auch dann aufzugreifen, wenn die gesetzlichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden", so Mundt.

Bei der geplanten Reform des Vergaberechts forderte er mehr Mut. "Der Bund sollte die Regelungen zur beschleunigten Beschaffung für die Bundeswehr auf das allgemeine Vergaberecht übertragen. Schnellere Verfahren brauchen wir nicht nur bei der Wehrtechnik, sondern bei der gesamten öffentlichen Infrastruktur."

Auch hier müsse seine Behörde gegen Kartellabsprachen gestärkt werden. "Um das wirksam überwachen zu können, benötigen wir als Wettbewerbsbehörde Zugang zu den Angebotsdaten aus den Vergabeverfahren", forderte Mundt. "Kartellabsprachen sind schwer zu entdecken", sagte der Behördenleiter. "Aber mithilfe von KI lassen sich Muster finden, etwa wie Angebote aufeinander abgestimmt werden. Voraussetzung dafür ist der Zugang zu den relevanten Vergabedaten."

Den geplanten subventionierten Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen sieht Mundt skeptisch. "Entlastungen dürfen nicht einseitig großen Unternehmen zugutekommen, während kleinere Unternehmen auf der Strecke bleiben", mahnte er. "Hier besteht schlicht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen."

Foto: Bundeskartellamt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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