
Das Bundesjustizministerium will das Führungszeugnis digitalisieren. Die Behörden sollen das Dokument künftig nicht mehr nur per Post, sondern auch elektronisch als PDF-Format an die Antragsteller verschicken können.
Das geht aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervor, aus dem die Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) zitieren. Der Vorschlag soll in der kommenden Woche durch das Bundeskabinett beschlossen werden - und das Vorhaben nach Wunsch der Regierung noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Das sogenannte "polizeiliche Führungszeugnis" gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Die Vorlage ist für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten etwa im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit erforderlich. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt.
Auch das "erweiterte Führungszeugnis" sowie das "Europäische Führungszeugnis" sollen laut Gesetzentwurf digitalisiert werden. Das digitale Führungszeugnis werde Bürgern künftig "Zeit und Nerven sparen", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Funke-Zeitungen. "Die Digitalisierung hilft den Menschen und macht einen Unterschied."
Die Behörden in Deutschland stellen jedes Jahr rund fünf Millionen Führungszeugnisse aus. Nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde ist das Dokument demnach am häufigsten bei der Verwaltung nachgefragt worden.
Antragsteller können für das Digitale Führungszeugnis das sogenannte "BundID-Konto" nutzen. Das Dokument werde dann mit einem speziellen Barcode verschickt. Mit Hilfe einer App auf dem Smartphone könne das Zeugnis verifiziert werden und eine Arbeitsstelle etwa in einem Bewerbungsverfahren "schnell und sicher" überprüfen, ob das Dokument tatsächlich von der Registerbehörde ausgestellt wurde.
Laut Gesetzentwurf kostet die IT-Infrastruktur für das E-Führungszeugnis dem Bundesamt für Justiz jedes Jahr rund 2,4 Millionen Euro. Die Bundesregierung rechnet jedoch auch mit Mehreinnahmen von einer Million Euro beim BfJ aufgrund dort wachsender Antragszahlen. Kosten könnten zudem sinken, weil weniger Postsendungen nicht zugestellt werden.
Foto: Bundesamt für Justiz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur



