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CDU-Parteitagsantrag sieht Strafmündigkeit für 12-Jährige vor


Ein Antrag für Bundesparteitag der CDU in Stuttgart sieht vor, dass die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre abgesenkt werden soll. Das berichtet "Bild" (Freitagausgabe) unter Berufung auf einen Initiativantrag aus dem Berliner CDU-Landesverband. Bisher sind Kinder unter 14 vor dem Gesetz schuldunfähig.

Der Antrag sieht vor, Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs zu ändern. Künftig sollen Kinder bereits ab ihrem 12. Geburtstag strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, sofern sie die nötige Reife besitzen. Ein gerichtliches "Verantwortungsverfahren" soll sicherstellen, dass erzieherische Maßnahmen nicht erst spät durch das Jugendamt, sondern verbindlich durch ein Gericht angeordnet werden.

In der Begründung behaupten die Antragsteller, dass Kinder heute durch das Internet und soziale Medien viel früher ein Unrechtsbewusstsein entwickeln würden. Wer mit 12 Jahren wisse, dass er Unrecht tue, müsse dafür auch geradestehen. Zudem nutzten kriminelle Banden und Clan-Strukturen die Strafunmündigkeit von Kindern gezielt aus, um sie für Verbrechen einzuspannen. "Die Organisierte Kriminalität, auch aus Clan-Strukturen oder dem europäischen Ausland heraus, nutzt bewusst die Strafunmündigkeit von Kindern aus", heißt es in dem Antrag.

"Taten werden immer brutaler und häufen sich", heißt es weiter. Für Opfer und Angehörige sei es nur schwer hinnehmbar, "wenn Täter bei brutalen Delikten aufgrund ihres Alters keinerlei gerichtliche Konsequenzen erfahren".

Foto: CDU-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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