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EU genehmigt deutsche Beihilfen für Moorwiedervernässung


Die EU-Kommission hat eine deutsche Beihilferegelung im Umfang von 1,3 Milliarden Euro genehmigt, die sich auf die Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorflächen konzentriert. Das teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.

Ziel der Regelung ist es, die Treibhausgasemissionen zu verringern, indem Moorflächen als natürliche CO2-Speicher wiederhergestellt werden. Die Regelung sieht vor, dass Eigentümer und Bewirtschafter von entwässerten Moorflächen, die sich zur Wiedervernässung verpflichten, finanzielle Unterstützung erhalten.

Die Regelung deckt verschiedene Kosten ab, darunter vorbereitende Beratungsdienste, Investitionen während der Durchführung, Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche Schäden und Beihilfen für die Schaffung von Paludikulturen. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt und können bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten abdecken. Um Anreize für die Teilnahme zu schaffen, können Beihilfeempfänger, die sich innerhalb eines Jahres entscheiden, einen Bonus von 20 Prozent erhalten.

Die Kommission prüfte die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und kam zu dem Schluss, dass sie zur Förderung eines Wirtschaftszweigs beiträgt, einen Anreizeffekt hat und geeignet ist, die verfolgten Ziele zu erreichen. Die Beihilfe sei angemessen und habe nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2029 laufen.

"Die Wiedervernässung entwässerter Moorflächen in der EU ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung unserer Klimaziele, bringt aber auch Herausforderungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen mit sich", sagte EU-Kommissionsvize Teresa Ribera. "Die heute genehmigte Regelung bietet wichtige Anreize für die Entwicklung neuer, nachhaltiger Wertschöpfungsketten unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger."

Foto: Moorlandschaft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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