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Innenministerium nutzte Haber-Verfahren im vergangenen Jahr 51 Mal


Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) hat im vergangenen Jahr 51 Mal das sogenannte Haber-Verfahren angewandt. Das teilte eine Ministeriumssprecherin der "taz" (Freitagsausgabe) mit.

Mit dem Verfahren werden Projekte oder Einzelpersonen über eine Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft, bevor diese staatliche Fördergelder erhalten. Welches Ergebnis die 51 Prüfungen erbrachten, ließ das Ministerium offen.

Mit den 51 Prüffällen liegt das Bundesinnenministerium derzeit an der Spitze aller Ministerien bei der Anwendung des Verfahrens. Die "taz" hatte bei allen Ministerien angefragt, wie oft dort zuletzt das Verfahren eingesetzt wurde. Das Kulturstaatsministerium hatte neben den für den Buchhandlungspreis nominierten Buchläden demnach nur noch einen weiteren Fall, über den aus Gründen des Geheimschutzes keine Auskunft erteilt wurde. Das Forschungsministerium sprach von "seltenen Fällen" in den vergangenen Jahren.

Im Familienministerium und im Entwicklungsministerium hieß es, geförderte Projekte seien zuletzt nur in der ersten Stufe des Verfahrens geprüft worden: über einen Abgleich mit den öffentlichen Verfassungsschutzberichten. Andere Ministerien erklärten, das Verfahren zuletzt nicht angewandt zu haben.

Das Bundesinnenministerium hatte über Wochen keine Antwort auf eine Anfrage gegeben, wie viele Haber-Verfahren dort zuletzt angewandt wurden. Clara Bünger, Vizevorsitzende der Linken-Fraktion im Bundestag, sagte der Zeitung, dass auch eine entsprechende Parlamentsanfrage von ihr vom 12. März ebenfalls bis heute nicht beantwortet sei. "Offenbar soll vertuscht werden, wie tief der Verfassungsschutz inzwischen in Förderentscheidungen und Preisvergaben eingreift", sagte Bünger der Zeitung. "Das ist ein Angriff auf die parlamentarische Kontrolle und ein weiterer Beleg dafür, dass das Haber-Verfahren abgeschafft werden muss." Man werde die "Geheimniskrämerei nicht hinnehmen".

Das Verfahren war in den öffentlichen Fokus geraten, nachdem im März bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) drei Buchläden über das Haber-Verfahren beim Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen und sie danach von der Preisträgerliste des Buchhandlungspreises streichen ließ. Das Verfahren basiert auf einem Erlass des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2017. Ziel ist es, die Vergabe von staatlichen Fördergeldern an Extremisten zu verhindern.

Foto: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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