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Reiche stellt Industriestrompreis unter Budgetvorbehalt


Das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Katherina Reiche (CDU) will den Industriestrompreis unter einen Budgetvorbehalt stellen. Das geht aus der "Billigkeitsrichtlinie" zum Industriestrompreis hervor, über die der Newsletter "Industrie und Handel" des "Politico" berichtet.

Sollten die rechnerischen Ansprüche aus der Beihilfe die im Haushalt verfügbaren Mittel übersteigen, kann die Auszahlung proportional gekürzt werden. "Die Gewährung der Billigkeitsleistung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel im jeweiligen Auszahlungsjahr", heißt es in der Richtlinie. Stehen nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung, um alle zu gewährenden Leistungen auszahlen zu können, "werden sämtliche Billigkeitsleistungen quotal gekürzt".

Ein Anspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung bestehe nicht, heißt es in der Richtlinie. Die Regelung stellt die Zahlung der Beihilfe vielmehr in das "pflichtgemäße Ermessen" der Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Der Industriestrompreis soll rund 10.000 energieintensiven Unternehmen Zugang zu einem staatlich subventionierten Strompreis geben. Der Zielpreis beträgt fünf Cent je Kilowattstunde. Die Differenz zum Großhandelspreis soll der Staat ausgleichen.

Dabei gibt es drei Einschränkungen: Die Beihilfe gilt für 50 Prozent der Strommenge. Der Großhandelspreis wird um 50 Prozent gesenkt, nicht aber unter fünf Cent. Die Unternehmen müssen 50 Prozent der Beihilfe in die Dekarbonisierung investieren. Auch dazu regelt die Richtlinie die Details. Sie soll in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.

Foto: Ruhrgebiet (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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