AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Neue Regeln für Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt geplant


Zum Schutz vor häuslicher Gewalt soll den Tätern nach Plänen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der Umgang mit den Kindern verboten werden können. Das geht aus dem Entwurf des Justizministeriums für eine Reform des Kindschaftsrechts hervor, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.

Wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil gewalttätig ist, sollen Familiengerichte dem Täter demnach den Umgang mit den Kindern untersagen können, um das Opfer zu schützen. "Häusliche Gewalt muss bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden", sagte Hubig den Funke-Zeitungen. Das gelte auch, wenn die Gewalt nicht direkt gegen das Kind gerichtet sei. Denn Kinder litten, wenn sie Gewalt in der Familie miterlebten. Umgangsrechte dürften außerdem nicht dazu führen, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerate, vom anderen attackiert zu werden, so die SPD-Politikerin.

Familiengerichte sind nach geltendem Recht bereits verpflichtet, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. Hubig will die Regeln in Bezug auf häusliche Gewalt nun aber schärfen. "Wir geben Familiengerichten klarere Regeln an die Hand, schützen gewaltbetroffene Eltern und wollen dazu beitragen, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen können", sagte die Ministerin.

Künftig sollen die Richter das Recht auf Umgang mit den Kindern vorübergehend oder auf Dauer verbieten können, wenn ein Elternteil gegen den Partner gewalttätig geworden ist und das Verbot zur "Abwendung einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils" erforderlich ist, heißt es in einem Gesetzentwurf.

Automatisch will das Justizministerium einem gewalttätigen Elternteil den Umgang mit seinen Kindern jedoch nicht untersagen. Da ein Umgangsausschluss als sehr weitreichend eingestuft wird, sollen die Familiengerichte immer im Einzelfall entscheiden und dabei etwa die Art, das Ausmaß und die Häufigkeit der Gewalt ebenso in Betracht ziehen wie eine mögliche Wiederholungsgefahr. Je nach Fall sollen auch mildere Vorgaben möglich sein. So könnte der gewalttätige Elternteil sein Kind etwa nur noch in Begleitung sehen dürfen.

Foto: Kindernotdienst (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.