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NRW-Landesregierung beantwortet Anfragen aus Landtag oft zu spät


Die NRW-Landesregierung beantwortet Anfragen aus dem Landtag oft unpünktlich. Das zeigen Zahlen der NRW-Staatskanzlei, über die der WDR berichtet. Insgesamt beantwortete die schwarz-grüne Landesregierung in der laufenden Wahlperiode demnach nur gut jede dritte Anfrage innerhalb der vorgeschriebenen Zeit. Von 7.386 Anfragen habe man 2.680 fristgerecht an den Landtag übermittelt. Dieser Stand vom 8. Mai 2026 entspricht einer Quote von 36,2 Prozent.

Laut Innenministerium werden "Art und Umfang der Fragen zusehends komplexer und rechercheaufwändiger". Das führe dazu, dass sich "mehrere Hundert Mitarbeiter täglich mit der Beantwortung von Kleinen Anfragen beschäftigen müssen und dies auch Arbeitskraft für andere Tätigkeiten massiv bindet". Das Innenministerium muss unter allen Ressorts mit Abstand die meisten Anfragen beantworten.

Die Landesregierung sei zudem mit einer hohen Zahl sogenannter "Serien"-Anfragen konfrontiert. Dabei werden annähernd wortgleiche Anfragen teilweise 50 Mal gestellt, wobei oft nur eine Ortsmarke ausgetauscht wird. Allein Ende April seien fünf solcher Serien mit insgesamt 341 Anfragen gestellt worden. In die Beantwortung seien in vielen Fällen auch nachgeordnete Behörden oder Kommunen involviert.

Die Oppositionsfraktionen äußern sich verärgert. "Die zwischen Landesregierung und Landtag verabredete Antwortfrist ist keine unverbindliche Empfehlung", sagte Marcel Hafke, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, dem WDR.

SPD-Amtskollegin Ina Blumenthal spricht von "keinem guten Zeugnis für den Ministerpräsidenten und seine schwarz-grüne Landesregierung" und mahnt: "Die sachgerechte Arbeit des Parlaments ist davon abhängig, dass die Landesregierung verfassungsgemäß und fristgemäß antwortet."

Vom AfD-Abgeordneten Markus Wagner, der als Spitzenreiter fast ein Viertel aller Anfragen stellt, heißt es, die unpünktliche Beantwortung sei "respektlos gegenüber dem Parlament und letztlich gegenüber den Bürgern, die es repräsentiert".

Mit kleinen Anfragen kann die Opposition die Regierung kontrollieren, sie gelten als hohes parlamentarisches Recht.

Foto: Sitzung des NRW-Landtages (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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