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Expertenrat warnt vor Überschreitung des Emissionsbudgets bis 2030


Der Expertenrat für Klimafragen hat in seinem aktuellen Prüfbericht die Berechnungen der deutschen Treibhausgasemissionen durch das Umweltbundesamt für das Jahr 2025 bestätigt. Das teilte das Gremium am Montag in Berlin mit.

Die Emissionen sanken demnach nur um 0,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was auf einen Anstieg in den Sektoren Gebäude und Verkehr zurückzuführen war, der die Rückgänge in Industrie und Energiewirtschaft ausglich. Den Projektionsdaten für 2026 zufolge könnte das Emissionsbudget bis 2030 mit einem Puffer von 4,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sehr knapp eingehalten werden, jedoch kommt der Expertenrat zu dem Ergebnis, dass die Projektionsdaten 2026 die zu erwartenden Emissionsmengen bis 2030 unterschätzen. Er geht davon aus, dass ein mit heutigem Wissen gerechneter mittlerer Emissionspfad um etwa 60 bis 100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente über dem zulässigen Emissionsbudget bis 2030 läge.

"Insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft und Gebäude müssten die Annahmen, die den Berechnungen zugrunde liegen, aktualisiert werden", sagte die Vorsitzende Barbara Schlomann. "Für beide Sektoren gehen wir davon aus, dass die tatsächlichen Emissionen höher ausfallen dürften als ausgewiesen." Der Expertenrat weist zudem darauf hin, dass regulatorische Anpassungen, wie beispielsweise das sich im parlamentarischen Verfahren befindende Gebäudemodernisierungsgesetz, in den Projektionsdaten noch nicht berücksichtigt sind. Aus der Summe solcher Anpassungen könnten sich zusätzliche Risiken für den projizierten Emissionspfad ergeben.

Der Expertenrat empfiehlt der Bundesregierung, das Klimaschutzprogramm 2026 zu überarbeiten, da es die gesetzlichen Ziele bis 2040 nicht erreichen würde. Eine erneute Feststellung einer Überschreitung des Emissionsbudgets durch den Expertenrat im kommenden Jahr würde gemäß Klimaschutzgesetz zusätzliche Maßnahmen durch die Bundesregierung erforderlich machen. Ein im Gesetz vorhandener Vorbehalt käme aus Sicht des Expertenrats nicht zum Tragen, weil das Klimaschutzprogramm 2026 aus Sicht des Expertenrats in seiner derzeitigen Fassung nicht geeignet ist, die gesetzliche Nachsteuerungspflicht abzuwenden. Darüber hinaus vermutet der Expertenrat, dass der Bundesregierung weitere Klagen gegen ihre Klimapolitik drohen könnten.

Foto: Veröffentlichung Prüfbericht Treibhausgasemissionen am 18.05.2026, via dts Nachrichtenagentur

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