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Höchststafe für Messerangriff von Bielefeld


Gut ein Jahr nach dem Messerangriff von Bielefeld ist der Angeklagte Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht stellte in seinem Urteil am Montag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

In dem Staatsschutzverfahren hatte der Generalbundesanwalt dem heute 36-jährigen Syrer vorgeworfen, sich spätestens 2015 in Syrien dem "Islamischen Staat" (IS) angeschlossen zu haben. Bis November 2016 sei er in Syrien unter anderem als Kämpfer eingesetzt worden und habe Aufgaben als Wach- und Grenzposten sowie in der IS-Immobilienverwaltung übernommen, wie es in der Anklage hieß. Der Angeklagte sei nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Sommer 2023 dem IS weiter verbunden geblieben.

Im Mai 2025 habe er sich entschlossen, im Namen eines weltweiten "Heiligen Krieges" möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten. Er hatte zu diesem Zweck am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einem Lokal in Bielefeld gezielt auf Gäste mit Messern eingestochen und dabei vier Personen lebensgefährlich verletzt.

Foto: Polizeiabsperrung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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