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Bundestagsabgeordnete verzichten auf Diätenerhöhung


Die Bundestagsabgeordneten verzichten in diesem Jahr auf ihre übliche Diätenerhöhung. Für den entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD stimmten am Freitag alle Fraktionen.

Eigentlich war eine Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich vorgesehen. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). "In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen", schreiben die Abgeordneten im aktuellen Gesetzentwurf.

Eine solche Sondersituation stelle die "allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage" dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen "in diesen herausfordernden Zeiten" Belastungen auf die Bürger zu. Es sei daher das "richtige Signal", wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde. Die Linken hatten einen Verzicht auf Diätenerhöhungen während der gesamten Legislatur gefordert. Das wurde jedoch abgelehnt.

Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden.

Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro.

Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden.

Foto: Bundestagssitzung am 10.07.2026, via dts Nachrichtenagentur

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