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DAV kritisiert Streichung kostenloser Rechtsberatung für Justizopfer


Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat den neuen Entwurf zur Reform der Haftentschädigung kritisiert und fordert eine kostenlose Erstberatung für unschuldig Inhaftierte.

"Eine vergleichbare Regelung fehlt in diesem Entwurf leider", sagte der DAV mit Blick auf die von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgestellten Pläne der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Ampelkoalition hatte in einem früheren Entwurf noch eine kostenlose anwaltliche Erstberatung vorgesehen, damit sich Betroffene bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht gehemmt fühlen.

Hubig hatte einen Gesetzentwurf zur Haftentschädigung vorgestellt. Demnach sollen zu Unrecht Inhaftierte künftig 100 statt 75 Euro pro Tag erhalten. Diese Verbesserung wurde vom DAV ausdrücklich begrüßt, der Verband fordert die Erhöhung der Tagessätze bereits seit Jahren. "Auch die unwürdige und zynische Regelung, Kost und Logis von der Entschädigungssumme abzuziehen, soll künftig entfallen", lobte der Verband.

Foto: Gefängnis (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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