AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

DIHK-Präsident fordert Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnungen


DIHK-Präsident Peter Adrian wirbt für eine Grundgesetzänderung, um die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft zu klären.

"Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der `seelischen Erhebung` am Sonntag spricht. Nun - das erscheint mir nicht zeitgemäß. Deshalb ist es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären", sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Darüber hinaus warb Adrian für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Man lebe heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen könne. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliege aber noch sehr starren Regeln. Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken. Das Ladenschlussgesetz sei aus seiner Sicht ein Relikt der Vergangenheit. Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.

Kritik, der Sonntagsschutz könne dadurch ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. "Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden. Andere Länder zeigen, dass es funktioniert. Gerade weil soziales Zusammenleben sehr wichtig ist: Warum sollten Familien nicht auch einmal sonntags gemeinsam einkaufen gehen können, wenn sie das möchten?"

Die Diskussion über längere Sonntagsöffnungen hat nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses neue Fahrt aufgenommen. Die Bundesregierung will zunächst längere Sonntagsöffnungen für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglichen. Handelsverbände fordern darüber hinaus eine umfassende Reform des Ladenschlussrechts. Hintergrund sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das den Sonntagsschutz auf Grundlage von Artikel 140 des Grundgesetzes gestärkt hat. Dieser übernimmt Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung, wonach Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der "seelischen Erhebung" geschützt sind. Eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Grundlage wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich.

Foto: Verkauf in einem Kaufhaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.