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Dobrindt verteidigt nach CSD-Anschlag Bundesbehörden


Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die richterliche Entscheidung im Fall des CSD-Attentäters scharf kritisiert und zugleich die Bundesbehörden gegen Vorwürfe des Versagens in Schutz genommen.

Der Täter sei den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft gewesen, seine Verurteilung sei jedoch zur Bewährung ausgesetzt worden - zudem habe er sich vor Beginn einer Deradikalisierungsmaßnahme befunden. "Ich habe kein Verständnis dafür, dass diese Strafe auf Bewährung ausgesetzt worden ist", sagte Dobrindt am Montag den ARD-Tagesthemen. Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil bereits Beschwerde eingelegt, über die bislang aber noch nicht entschieden worden sei.

Auf die Frage, ob die Bundesbehörden Fehler gemacht hätten, verwies der Minister auf die föderale Zuständigkeit: Die technischen Überwachungsmaßnahmen gegen den Mann seien von Berliner Landesbehörden durchgeführt worden, hätten den Anschlag aber nicht verhindern können. Die Einstufung als Gefährder sei richtig gewesen, ebenso das Gerichtsverfahren - das eigentliche Problem verortet Dobrindt im Ausgang der Gerichtsentscheidung selbst.

Zurückhaltend äußerte sich Dobrindt zu Forderungen, den Zugang von Gefährdern zu Mietfahrzeugen zu erschweren, nachdem der Täter unbemerkt einen Transporter angemietet hatte. "Mir fehlt der Glaube daran, dass sowas zu lösen wäre", so der Minister - wer kein Auto mieten könne, leihe sich eines aus, kaufe eines unter falschem Namen oder stehle es. Das eigentliche Problem müsse an anderer Stelle angegangen werden.

Zur Forderung von CSU-Chef Markus Söder, Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, zeigte sich Dobrindt gesprächsbereit, aber zurückhaltend: Das komme nur bei Doppelstaatlern infrage, setze eine bestehende zweite Staatsangehörigkeit voraus und erfordere die Bereitschaft zur Abschiebung ins Herkunftsland. Das sei "ein sehr komplexes Unterfangen", so Dobrindt in der ARD, ihm gehe es zunächst um schneller umsetzbare Maßnahmen.

Auf den Einwand, es fehle schlicht an Personal für Überwachung, widersprach Dobrindt: Es gebe ausreichend Personal und Überwachungsmöglichkeiten - das Problem liege auch in der unzureichenden Anwendung bestehender Gesetze.

Mit Blick auf den Anschlag vom Breitscheidplatz 2016 räumte der Minister ein, dass sich nicht alle Risiken beseitigen ließen: Der Staat könne Gefährder bestmöglich unter Kontrolle halten, eine hundertprozentige Ausschaltung der Gefahr sei aber nicht möglich. Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssten abgeschoben werden, mit deutschen Staatsbürgern unter den Gefährdern müsse man im Land umgehen.

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass der Innenminister nun ein umfassendes Sicherheitspaket plant. Dobrindt fordert Regeln, die verhindern, dass Gefährder nach Jugendstrafrecht behandelt werden - und schon gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen. Er sprach sich dafür aus, stärker mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu arbeiten, etwa durch elektronische Fußfesseln. Präventivhaft für Gefährder sei aus seiner Sicht zwingend notwendig - die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder seien derzeit sehr unterschiedlich, weshalb eine bundesweit einheitliche Umsetzung nötig sei.

Foto: Polizei am Tatort nach Todesfahrt beim CSD, via dts Nachrichtenagentur

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