Das Bundesfinanzministerium hat vor kurzem seinen Entwurf für eine bundesweite Regelung für Kryptowährungen veröffentlicht.
Dieser ist das Ergebnis von Beratungen des Bundesfinanzministeriums mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die größte Sprengkraft besitzt die Neuregelung bezüglich der bisherigen Steuerfreiheit von Krypto-Investments nach einer Haltefrist von einem Jahr.
Die Veräußerungsfrist soll auf zehn Jahre angehoben werden, „wenn Einheiten einer virtuellen Währung oder Token als Einkunftsquelle genutzt werden und zumindest in einem Kalenderjahr hieraus Einkünfte erzielt worden sind.“ Die Erträge aus Kryptogeschäften waren bisher in der Praxis vergleichbar mit Investitionen in Goldbarren oder -münzen, da es sich beim physischen Verkauf von Gold steuerlich betrachtet um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt.