Liebe Leser,
Unternehmen haben die Möglichkeit neben Aktien auch Genussscheine auszugeben. Dabei handelt es sich um Schuldverschreibungen. Da der Begriff und die Inhalte der Genußscheine gesetzlich nicht definiert sind, bieten sich dem Emittenten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Genussscheinen handelt es sich um spezielle Zinspapiere an der Börse. Genussscheine besitzen Eigenschaften von Aktien und Anleihen. Das Risiko ist größer als bei Anleihen, daher sind auch ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Robert Sasse.



