Liebe Leser,
wenn Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, stellen Sie sicher, dass Sie bis zu einem Betrag von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete keine Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer zahlen. Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die diesen Wert nicht übersteigen müssen Sie dann keine Steuern zahlen. Erst auf Erträge, die diesen so genannten Sparerpauschbetrag übersteigen, müssen Sie Steuern ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Robert Sasse.



