Lausanne (awp/sda) - Der Verband Schweizer Medien und neun Medienunternehmen dürfen bei der Beteiligung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) am Werbe-Joint Venture "Admeira" mitreden. Das Bundesgericht hat ihre Parteistellung bestätigt und eine Beschwerde der SRG dagegen abgewiesen.
Wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil ausführt, haben die Medienunternehmen ausreichend klar dargelegt, dass ihnen erhebliche Beschränkungen ihres Entfaltungsspielraums durch das ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten



