Zug (awp/sda) - Der Zuger Regierungsrat will die Mindestbeteiligung des Kantons am Aktienkapital der Zuger Kantonalbank reduzieren und ihr weiterhin eine Staatsgarantie geben. Er hat trotz Kritik in der Vernehmlassung an seinem totalrevidierten Kantonalbankgesetz festgehalten. Die Vorlage geht nun in den Kantonsrat.
Der Entwurf habe im Vernehmlassungsverfahren breite Zustimmung gefunden, teilte die Zuger Finanzdirektion am Mittwoch mit. Der Regierungsrat hat die Vorlage ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten



