Liebe Leser,
es klingt verlockend: Urlaub machen und gleichzeitig Geld für die vorübergehend nicht genutzte Mietwohnung einstreichen. Die Sache hat aber einen juristischen Haken, denn ohne Einverständnis des Vermieters ist eine Untervermietung laut ARAG-Experten tabu.
In einem vom Landgericht Berlin verhandelten Fall (Az.: 67 S 360/14) hatte ein Mieter seine Wohnung an insgesamt zwölf Tagen an Feriengäste vermietet, obwohl bereits ein Räumungsverfahren gegen ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.



