Liebe Leser,
Bäume sind als Schattenspender im Sommer sehr gefragt. Das zeigt zum Beispiel die Belegung der Wiesenflächen in Freibädern. Doch manchmal sorgen Bäume auch für Ärger, besonders wenn sie an Grundstücksgrenzen stehen. Von einem Nachbarn aber zu verlangen, das Gehölz zu entfernen, weil der eigene Garten dadurch im Schatten liegt, ist laut dem Bundesgerichtshof (BGH) in den meisten Fällen aber nicht ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.



